1. Einsichtnahme in den 1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
| 1. | Der 1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat in der Zeit vom 05.01.2023 bis zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat, während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 47, zur Einsichtnahme aus. |
| Vor einer persönlichen Einsichtnahme bitten wir Sie um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail bei Frau Fischer unter 06372 / 922-0400 bzw. lydia.fischer@vgbm.de. | |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d. h. vom 05.01.2023 bis 19.01.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Vorschläge zum 1. Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |