der Einleitung des Verfahrens
zur 3. Fortschreibung Windkraft
des Flächennutzungsplanes
der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung der frühzeitigen
Ãffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Gemäà § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau in seiner Sitzung am 23.01.2023 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Fortschreibung Windenergie des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschlossen hat.
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 30.06.2023 hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau die 3. Fortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Ãffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.
Ziel der 3. Fortschreibung Windkraft des Flächennutzungsplanes
Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 11. August 2011 mit der Teilfortschreibung Windkraft vom Dezember 2013 weist aktuell zwei Sonderbauflächen für Windenergie aus (Konzentrationszonen).
Diese interkommunalen Flächen befinden sich zum einen in Lambsborn und Martinshöhe und zum anderen in Langwieden und Gerhardsbrunn. Beide Flächen sind voll genutzt und es wurden in der Vergangenheit insgesamt 15 Windenergieanlagen realisiert. Im Windpark Lambsborn / Martinshöhe wurden sieben Anlagen auf der Gemarkung Lambsborn und drei Anlagen auf der Gemarkung Martinshöhe errichtet (Inbetriebnahme: 2007). Im Windpark Langwieden / Gerhardsbrunn wurden insgesamt 5 Anlagen realisiert. Davon vier auf der Gemarkung Langwieden (Inbetriebnahme eine in 2017, zwei in 2019 und eine in 2020). Darüber hinaus befindet sich eine ältere Windenergieanlage in Martinshöhe auÃerhalb der Flächennutzungsplanflächen, da diese bereits 1997 genehmigt wurde, als der Flächennutzungsplan noch nicht fortgeschrieben war und es dementsprechend noch keine Konzentrationszonen gab.
Die Ausweisung der Flächen entwickelt eine Ausschlusswirkung, wodurch alle sonstigen Bereiche in der Verbandsgemeinde planungsrechtlich nicht für weitere Windkraftstandorte zur Verfügung stehen.
Angesichts geänderter energiepolitischer Rahmenbedingungen ist es auch in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau erforderlich, die hier vorhandenen sehr guten Windkraftpotentiale weiter zu nutzen und damit Planungsrecht für weitere Flächen zu schaffen und den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortzuschreiben bzw. teilzuändern.
Aus diesem Grund hat sich die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau dazu entschlossen in Anwendung des § 245e Abs. 1 BauGB weitere Bereiche für die Nutzung von Windenergie in Erweiterung der beiden o.g. Flächen Lambsborn / Martinshöhe und Langwieden / Gerhardsbrunn in den Flächennutzungsplan aufzunehmen (isolierte Positivplanung).
Beschreibung der Geltungsbereiche der isolierten Positivplanung:
Bereich Lambsborn / Martinshöhe
Der Teilbereich Lambsborn / Martinshöhe erstreckt sich über die Höhenzüge östlich und südöstlich der Ortslage Lambsborn und südlich der Ortslage Martinshöhe bis zur Grenze der Verbandsgemeinde. Er umfasst hier den NuÃberg, Teile des Bachberg, den Ziegelhütter Berg sowie âDie Steigâ und beinhaltet weiter die Talzüge um den Lamacher Wald, SchleiÃberg und Herritz. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Abbildung 1: Lage im Raum und Geltungsbereich der FNP-Teiländerung Bereich Lambsborn / Martinshöhe
Bereich Gerhardsbrunn
Der Teilbereich Gerhardsbrunn umschreibt einen Halbkreis in östlicher, nordöstlicher und nördlicher Richtung um die Ortslage Gerhardsbrunn. Das Plangebiet umfasst hier den Ahleberg, Lanzenborner Wald, Wetzsteiner Kopf, Pfaffenberg und Pfaffenberger Halde. Die folgende Abbildung zeigt Lage und Geltungsbereich der FNP-Teiländerung im Bereich Gerhardsbrunn.
Abbildung 2: Lage im Raum und Geltungsbereich der FNP-Teiländerung Bereich Gerhardsbrunn
Gemäà § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Ãffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Ãffentlichkeit ist Gelegenheit zur ÃuÃerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Ãffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Ãffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes
vom 08.01.2024 bis zum 09.02.2024
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Bauamt, Zimmer 21 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Ãffnungszeiten
Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
â â â â â â â und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
sowie Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
â â â â â â â und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr,
sowie Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
- Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
- Planzeichnung der FNP-Teiländerung mit Legende
- Begründung und Umweltbericht zur FNP-Teiländerung
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen
https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und
https:// www.bruchmuehlbach-miesau.de/rathaus/bauen-wohnen/bauleitplanung
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschlieÃlich zum 09.02.2024 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: jenny-lee.kuntz@vgbm.de vorgebracht werden. Ãber die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.
Zusätzlich sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen neben der Einstellung in das Internet über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht (www.geoportal.rlp.de).
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäà § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäà § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäà § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Bruchmühlbach-Miesau, 14.12.2023
Erik Emich, Bürgermeister