des Ortsgemeinderates Martinshöhe am 13.12.2024
Der 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurden vom Rat beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.
Auf Grund der Fortschreibung des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes, beschloss das Gremium die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer. Die Neufassung wird gesondert im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der Neufassung werden notwendige Anpassungen in Bezug auf die Hundesteuerbefreiungen vorgenommen.
Der Rat beschloss eine Klarstellungssatzung, die gesondert öffentlich bekannt gemacht werden wird. Diese Satzung legt die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Gemeinde Martinshöhe fest und grenzt damit den Innenbereich vom Außenbereich ab. Diese Klarstellungssatzung ersetzt die bisherige Klarstellungssatzung vom 04.05.2017.
Der Ortsgemeinderat behandelte die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zu den Rennwiesen“ und beschloss die sich daraus ergebende Fassung des Bebauungsplanes als Satzung. Diese wird gesondert öffentlich bekannt gemacht werden.
Das Gremium beschloss die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde samt ihren Anlagen aufgrund der Verlängerung der Laufzeit auf 5 Jahre (2025-2029) sowie Anpassungen an dem vom Gemeinde-und Städtebund Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellten Satzungsmuster. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Satzung entsprechend bekannt zu machen.
Zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschloss der Ortsgemeinderat das 5-Jahres-Ausbauprogramm für den Zeitraum 2025 bis 2029. Dieses beinhaltet den Ausbau der Altgasse sowie einen Investitionskostenanteil für den Kanal. Im Vergleich zum Ausbauprogramm 2023-2024 sinkt der Beitragssatz um 0,03 €/m² auf 0,45 €/m².
Das Gremium beschloss die Neufestsetzung des Verpflegungsgeldes in der Kindertagesstätte Martinshöhe. Für die Verpflegung der Tagesstättenkinder ist ab dem 01.01.2025 ein monatliches Entgelt in Höhe von 90,80 € zu erheben. Für die Mahlzeit eines Kindes an Einzeltagen wird ein Entgelt in Höhe von 4,75 € pro Essen erhoben. Das Mittagessen der teilnehmenden Betreuungskräfte ist mit 5,76 € pro Essen zu berechnen. Die erhöhten Verpflegungsentgelte ergaben sich nach der Neukalkulation wegen der Preisanpassung des Lieferanten.
Eine Teilfläche der Ringstraße mit Gehwegen in der Gemarkung Martinshöhe wurde für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bruchmühlbach-Miesau, den 02.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister