Hiermit werden namens der Ortsgemeinde Martinshöhe als Träger der Straßenbaulast gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.12.2022 (GVBl. S. 413) in Verbindung mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Martinshöhe, vom 13. Dezember 2024, in der Ortsgemeinde Martinshöhe folgende Straße mit Gehwegen für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Ringstraße im Bereich des Neubaugebietes „Zu den Rennwiesen“ mit 2.292 m² Flurstück-Nummer 1125/28, Gemarkung Martinshöhe. Im beiliegenden Plan blau markiert.
Gründe
Die Straße und Gehwege sind fertig gestellt und können somit dem öffentlichen Verkehr zurVerfügung gestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ergänzender Hinweis:
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.bruchmuehlbach-miesau.de im Impressum aufgeführt sind.
Verwenden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nur die VPS-Email-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung: VGBM@poststelle.rlp.de
Bruchmühlbach-Miesau, den 23.12.2024
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister