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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2023 / 2024

Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 / 2024, des Haushaltsplans 2023 / 2024 und seinen Anlagen.

Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 / 2024, des Haushaltsplans 2023 / 2024 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 02.03.2023
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister