Hiermit werden namens der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau als Träger der Straßenbaulast gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2020 (GVBl. S. 287) in Verbindung mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau, vom 10. Februar 2023, in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau folgende Straße für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
St. Wendeler Straße
Teilstück der Straße „St. Wendeler Straße“ mit Gehweg, Flurstück-Nr. 676/3, mit 193 m², Gemarkung Elschbach, Stichstraße zwischen St. Wendeler Straße 100 und St. Wendeler Straße 102.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ergänzender Hinweis:
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter www.bruchmuehlbach-miesau.de im Impressum aufgeführt sind.
Verwenden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nur die VPS-eMail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung: VGBM@poststelle.rlp.de.