zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe
für die Haushaltsjahre 2024 und 2025
Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der Ãffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
AuÃerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans und seinen Anlagen im Internet, unter www.bruchmühlbach-miesau.de bereit.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024-2025, des Haushaltsplans 2024-2025 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen.
Martinshöhe, 01.03.2024
Hartwig Schneider, Ortsbürgermeister