Am Freitag, 26.03.2021 um 18.30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
13. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Turn- und Festhalle Bruchmühlbach
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
2. | Bebauungsplan "Pfuhläcker-Zwerchfeld - 1. Änderung“; hier: Aufstellungsbeschluss |
3. | Bebauungsplan "Pfuhläcker-Zwerchfeld - 1. Änderung": hier: Auftragsvergabe |
4. | Feststellung des Wirtschaftsplanes 2021 des Elektrizitätswerkes der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau |
5. | Änderung der Eintragungen im Handelsregister A des Amtsgerichts Zweibrücken |
6. | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung von zwei Wohngebäuden im Außenbereich (St. Wendeler Straße) |
7. | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Absatz 2 BauGB zu einem Bauantrag für den Umbau und Nutzungsänderung eines Stalls zu einem Verkaufsraum mit Nebenräumen im Außenbereich |
8. | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu einer Bauvoranfrage für den Neubau einer Halle, eines Güllebehälters, einer Mistplatte und Fahrsilos im Außenbereich |
9. | Mitteilungen |
9.a Unterrichtung über Verträge der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau mit Rats- und Ausschussmitgliedern gemäß § 33 Abs. 2 GemO | |
9.b Unterrichtung über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Kommunalbeamten/innen auf Zeit gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG) | |
10. | Anfragen |
Nichtöffentlicher Teil: | |
11. | Personalangelegenheit |
12. | Vertragsangelegenheit |
13. | Grundstücksangelegenheiten |
14. | Grundstücksangelegenheit (vorsorglich) |
15. | Mitteilungen |
16. | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes stehen für die Öffentlichkeit nur begrenzte Kapazitäten zur Verfügung. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) ist verpflichtend.