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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde verkauft Dienstfahrzeug

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau bietet folgendes Fahrzeug zum Verkauf an:

Opel, Modell Combo Kombi (5-Sitzer, Sitzbank umklappbar), Erstzulassung 01/2011, Farbe Casablancaweiß, Benziner, 66 kW, Hubraum 1364 cm3, Schaltgetriebe, Km-Stand 207.034, zum Verkauf an den Meistbietenden an. Das Fahrzeug ist aus erster Hand. Das Fahrzeug besitzt keine gültige HU-Plakette. Es weist TÜV-relevante Mängel auf. Die letzte HU war April 2022.

Das Mindestgebot beträgt 300,00 €.

Das Fahrzeug kann während unserer Arbeitszeiten vom 17.03.2025 bis zum 04.04.2025, nach Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, besichtigt werden.

Zwecks Terminvereinbarung bitten wir unseren Mitarbeiter, Herrn Becker unter der Telefonnummer 06372 / 7380 oder 0176 / 19 22 78 14 anzurufen. Eine Probefahrt ist nicht möglich, da das Fahrzeug bereits abgemeldet wurde.

Das Fahrzeug wird verkauft, wie besichtigt.

Die zulassungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Gebrauch eines erworbenen Fahrzeuges im öffentlichen Verkehrsraum hat der Erwerber selbst zu klären.

Wenn Sie interessiert sind, geben Sie bitte Ihr verbindliches Kaufangebot in einem verschlossenen Umschlag, adressiert an

Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau,

Am Rathaus 2,

66892 Bruchmühlbach-Miesau

mit der Kennzeichnung

„Kaufangebot für Opel-Combo“ - Öffnung am Montag, 07.04.2025, 10:00 Uhr“

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Frau Tilse, ab.

Geben Sie auf Ihrem schriftlichen Angebot bitte Ihren Vor- und Familiennamen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer an.

Offen abgegebene Gebote werden nicht gewertet.

Es gilt das angegebene Mindestgebot. Der Vertrag wird mit dem Bieter geschlossen, der bis zum Ende der Gebotsfrist das höchste Gebot abgibt. Der Bieter ist an sein Gebot gebunden.

Gerne stehen wir Ihnen unter der Tel. 06372 / 922-0506 für Rückfragen zur Verfügung.

Die Übereignung des Fahrzeuges an den Meistbietenden erfolgt erst nach Eingang der Kaufpreiszahlung auf dem Konto der Verbandsgemeindekasse. Das Fahrzeug ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung abzuholen.

Nur der Meistbietende wird unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist über den Zuschlag informiert.

Bruchmühlbach-Miesau, den 10.03.2025

Christian Hirsch, Bürgermeister