Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

zur 1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn

für das Haushaltsjahr 2023

Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2023 und seinen Anlagen.

Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.

Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2023 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.

Gerhardsbrunn, den 17.03.2023
Jürgen Bohl, Ortsbürgermeister