Am Mittwoch, 29.03.2023 um 19:00 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
21. Sitzung des Ortsgemeinderates Lambsborn
| Ort: | Lambsborn |
| Raum: | Dorfgemeinschaftshaus Lambsborn |
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
| 2.) | Bebauungsplan "Am Kirchberg" |
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| 1. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB |
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| 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
| 3.) | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 der Ortsgemeinde Lambsborn |
| 4.) | Ausbauprogramm Lambsborn 2023 - 2024 |
| 5.) | Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Lambsborn (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 26.11.2007 |
| 6.) | Spende der Sparkasse Kaiserslautern an die Kindertagesstätte Lambsborn |
| 7.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung von fünf Außenvolieren und eines überdachten Unterstandes im Außenbereich |
| 8.) | Mitteilungen |
| 8.a) | Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP); hier: Widerspruchsverfahren |
| 8.b) | Zuwendung zur Bewältigung der durch Extremwetter verursachten Schäden im Wald: Wiederbewaldung durch Pflanzung |
| 8.c) | Unterrichtung über Verträge der Ortsgemeinde Lambsborn mit Ratsmitgliedern gemäß § 33 Abs. 2 GemO |
| 9.) | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 10.) | Grundstücksangelegenheiten |
| 11.) | Mitteilungen |
| 12.) | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.