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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht

befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen

anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union

in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 18. Mai 2025, von 8 bis 18 Uhr,

findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats

und

am Sonntag, dem 01. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr,

die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats

statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 11.04.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.

Kaiserslautern, den 6. März 2025

In Vertretung

gez. Peter Schmidt

Kreisbeigeordneter als stellvertretender Wahlleiter