Am Sonntag, dem 18. Mai 2025, von 8 bis 18 Uhr,
findet die Wahl der/des Landrätin/Landrats
und
am Sonntag, dem 01. Juni 2025, von 8 bis 18 Uhr,
die etwaige Stichwahl der/des Landrätin/Landrats
statt.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 11.04.2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhalten.
Kaiserslautern, den 6. März 2025
In Vertretung
gez. Peter Schmidt
Kreisbeigeordneter als stellvertretender Wahlleiter