Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Martinshöhe

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2026

2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

2.477.992,00 €

2.552.860,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

2.473.214,00 €

2.563.310,00 €

das Jahresergebnis

4.778,00 €

-10.450,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

110.449,00 €

150.183,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

121.550,00 €

117.500,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

738.750,00 €

336.750,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-617.200,00 €

-219.250,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

506.751,00 €

69.067,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2026

2027

Zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

Verzinste Kredite auf

115.304,00 €

219.250,00 €

benötige Kreditgenehmigung für Vorjahre

0,00 €

0,00 €

Zusammen auf

115.304,00 €

219.250,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2026

2027

986.250,00 €

0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2026

2027

1.999.261,00 €

2.109.887,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A

450 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 338) werden festgesetzt:

2026

2027

Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen

je m² beitragspflichtiger Geschossfläche

0,45 €

0,45 €

Beitragssatz zum Bau und zur

Unterhaltung der Wirtschaftswege je ha

land- bzw. forstwirtschaftlich genutzter Fläche

- €

- €

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2023

1.581.972,22 €

31.12.2024

1.596.414,22 €

31.12.2025

1.596.927,22 €

31.12.2026

1.541.705,22 €

31.12.2027

1.531.255,22 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Wertgrenzen nach §§ 98 und 100 GemO

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,- EURO überschritten sind.

§ 9 Altersteilzeit

Die Möglichkeit zur Bewilligung von Alterszeit für Beschäftigte besteht im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen.

§ 10 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.

Martinshöhe, den 10.03.2026

Peter Palm, Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:

"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in der festgesetzten Höhe von 115.304,- € für das Jahr 2026 und 219.250,- € für das Jahr 2027 gemäß §§ 93, 95 Abs. 4 und § 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, wird in Höhe von 986.250,- € für 2026 gemäß § 95 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 102 GemO staatsaufsichtlich genehmigt.

Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 1.999.261,- € für das Jahr 2026 und 2.109.887,- € für das Jahr 2027 werden gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und § 105 Abs. 3 GemO staatsaufsichtlich genehmigt."

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 23.03.26 bis einschließlich Dienstag, dem 31.03.26 während den Dienststunden -montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr- im Rathaus, Zimmer 40, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 10.03.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Hirsch, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 27 a VwVfG

Die o. a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmühlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem oben genannten Verwaltungsverfahren.