Vollzug des Denkmalschutzgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz (DSchG)
Ausweisung eines Grabungsschutzgebietes durch Rechtsverordnung
„Hügelgräberfeld Finkenberg - Bruchmühlbach und Hauptstuhl“
in der Gemarkung Bruchmühlbach und Hauptstuhl.
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung, gem. § 9 Abs. 1 DSchG, des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Hügelgräberfeld Finkenberg - Bruchmühlbach und Hauptstuhl“.
Grabungsschutzgebiete werden gem. § 22 DSchG durch Rechtsverordnung unter Schutz gestellt.
Gem. § 9 Abs.1 S.1 2.HS DSchG erfolgt die Auslegung bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung, wenn das Gebiet einer Ortsgemeinde berührt ist.
Nach § 9 Abs.1 S.1 1.HS DSchG ist der Entwurf einer solchen Rechtsverordnung bei der Gemeindeverwaltung einen Monat zur Einsicht öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des o.g. Grabungsschutzgebietes liegt daher im Zeitraum
vom 1. April 2026 bis 8. Mai 2026
zu jedermanns Einsicht in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich II - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18 aus.
| Öffnungszeiten: |
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| Fachbereich II Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen | Montag - Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr |
| Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau Am Rathaus 2 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
| Ansprechpartner: | Trapp Jennifer |
| Telefon: | 06372 / 922 - 0307 |
| E-Mail: | jennifer.trapp@vgbm.de |
Über den Inhalt dieser Rechtsverordnung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Das betroffene Gebiet kann dem ausliegenden Lageplan entnommen werden.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass gem. § 9 Abs.2 S.1 2.HS DSchG, jeder, dessen Belange durch die Rechtsverordnung (Festsetzung des Grabungsschutzgebietes) berührt werden, spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.
Kaiserslautern, den 16. März 2026
Kreisverwaltung Kaiserslautern
gez. Ralf Leßmeister, Landrat