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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Wahlleiterin zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 18. Juni 2023, von 8:00 - 18:00 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 9. Juli 2023, von 8:00 - 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum

Freitag, 12. Mai 2023, 12:00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a Kommunalwahlordnung (KWO) gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Wahlamt, Zimmer 35, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, erhalten.

Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau, 27.03.2023
Francesca Wagner-Heintz
Beigeordnete und Wahlleiterin