I.
Am Sonntag, dem 18. Juni 2023, von 8:00 - 18:00 Uhr findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters und am Sonntag, dem 9. Juli 2023, von 8:00 - 18:00 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum
Freitag, 12. Mai 2023, 12:00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu beantragen. Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a Kommunalwahlordnung (KWO) gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Wahlamt, Zimmer 35, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, erhalten.