Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stellenausschreibung

Bei der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

ist die Stelle

des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)

wegen Ablauf der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers

zum 18. Januar 2024 zu besetzen.

Der Bürgermeister (m/w/d) wird am Sonntag, dem 18. Juni 2023 unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl kein Bewerber (m/w/d) mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 9. Juli 2023 eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zum Bürgermeister (m/w/d) ist, wer

- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

- am Tag der Wahl (18.06.2023) das 23. Lebensjahr vollendet hat,

- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie

- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitlich - demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Zum hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d) kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Der Gewählte (m/w/d) wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal - Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen A 16 / B 2 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei bzw. Wählergruppe oder als Einzelbewerber (m/w/d) nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 1. Mai 2023, 18:00 Uhr bei der Wahlleiterin oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die die Wahlleiterin im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die Ordnungsmäßigkeit der eingereichten Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen, wie dem Lebenslauf, einem aktuellen Führungszeugnis sowie einer Übersicht des beruflichen Werdegangs werden erbeten bis zum 17.04.2023 (keine Ausschlussfrist) an die:

Verbandsgemeindeverwaltung

-Bürgermeisterwahl-

Am Rathaus 2

66892 Bruchmühlbach-Miesau

Bruchmühlbach-Miesau, 27.03.2023
Francesca Wagner-Heintz
Beigeordnete und Wahlleiterin