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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 24.03.2023

Zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschloss der Ortsgemeinderat das 5-Jahres-Ausbauprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027. Die Vorausleistungen werden ab dem 2. Quartal 2023 vierteljährlich erhoben. Die Beitragspflichtigen erhalten einen entsprechenden Grundlagenbescheid zur Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags. Der Beitragssatz hat sich gegenüber dem Programm 2018-2022 von 0,15 € auf 0,10 € verringert.

Das Gremium beschloss die Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bezüglich der Ermittlungsgebiete. Die Satzungsänderung wurde erforderlich, da in der Satzung der konkrete Zeitraum, auf welche sich das Ausbauprogramm bezieht, genannt werden muss.

Der Ortsgemeinderat entschied sich im Vorfeld der Haushaltsberatung gegen den Rückkauf von zwei Grundstücken im Neubaugebiet „Pfuhläcker-Zwerchfeld“. Der sich aus dieser Änderung sowie der Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 489 % ergebende Haushaltsplanentwurf 2023/24 wurde angenommen und die sich daraus ergebende Fassung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 erlassen, die in ihrer endgültigen Fassung nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden wird. Eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer sowie des Beitragssatzes zum Bau und zur Unterhaltung der Wirtschaftswege ist nicht vorgesehen. Kredite zur Finanzierung von Investitionen im doppischen Haushalt der Gemeinde sind in Höhe von 355.545 € in 2023 geplant, in 2024 sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist im Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von -969.899 € und im Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.101.837 € aus.

Das Gremium stimmte der Kündigung des Vertrages über die Erstattung der Kosten des Waldwarmfreibades vom 22.09.1998 durch den Ortsbürgermeister zum 31.12.2023 nachträglich zu.

Den Auftrag für die laufende Unterhaltungsreinigung im Neubau der Kindertagesstäte im Ortsteil Bruchmühlbach vergab der Rat für monatlich brutto 3.115 Euro an die Firma I.M.S. Gebäudereinigung aus Homburg.

Für den Neubau der Kindertagesstätte im Ortsteil Bruchmühlbach ermächtigte der Rat Ortsbürgermeister Rüder Franz zur Vergabe folgender Aufträge an den wirtschaftlichsten Bieter:

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Ausstattung Büroeinrichtung

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Ausstattung Einbaumöbel

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Ausstattung Kita-Einrichtung

Das Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Mehrfamilienhauses in erster Reihe sowie eines Wohngebäudes in zweiter Reihe auf Grundstücken in der Gemarkung Mühlbach erteilte das Gremium in der Form des eingegangen Antrags nicht. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt das Einvernehmen zu erteilen, sofern das vordere Wohngebäude weiter nördlich der Grundstückgrenze gebaut wird.

Der Ortsgemeinderat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Bauantrag zur Errichtung einer Filter- und Lüftungsanlage mit Umhausung am bestehenden Gebäude auf einem Grundstück in der Gemarkung Bruchmühlbach und versagte das Einvernehmen für die planungsrechtliche Zulässigkeit zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück in der Gemarkung Elschbach sowie zur Erstellung einer Einfriedung mittels L-förmiger Betonfertigteilelementen auf einem Grundstück in der Gemarkung Bruchmühlbach.

Das Gremium gewährte eine Fristverlängerung für die Bauverpflichtung betreffend eines Gewerbegrundstücks im Froschpfuhl, beschloss die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau der Verkehrsanlagen weiterhin nach dem B-Modell für die gesamte Ortsgemeinde erfolgen zu lassen und stimmte der Vergabe des Gartenpachtgrundstücks sowie der Landpachtgrundstücke zu.

Bruchmühlbach-Miesau, den 31.03.203
Verbandsgemeindeverwaltung
Erik Emich, Bürgermeister