Der Rat beschloss den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026,welche nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekannt gemacht werden. Der vorliegende Entwurf des Ergebnishaushaltes weist für das Jahr 2025 einen Jahresüberschuss in Höhe von 184 Euro aus, für das Jahr 2026 einen Überschuss in Höhe von 99 Euro. Der Finanzhaushalt weist nach Abzug der planmäßigen Tilgungen im Haushaltsjahr 2025 einen negativen Saldo in Höhe von 214.332,00 € und im Haushaltsjahr 2026 einen negativen Saldo in Höhe von 205.778,00 € aus.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde auf 253 %, für die Grundsteuer B auf 308 % und die Gewerbesteuer auf 380 % festgesetzt. Der Beitragssatz zum Bau und zur Unterhaltung der Wirtschaftswege bleibt unverändert bei 5,00 €.
Auf Grund der Fortschreibung des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes, beschloss das Gremium die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer. Die Neufassung wird gesondert im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht werden. Mit der Neufassung werden notwendige Anpassungen in Bezug auf die Hundesteuerbefreiungen vorgenommen.
Der Ortsgemeinderat ermächtigte die Ortsbürgermeisterin den Auftrag für die Verkehrswegebauarbeiten zur Erweiterung der Friedhofstraße im Bereich des Bebauungsplanes „Hauptstuhler Flur - 1. Änderung“, vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Der Rat beschloss, die Aufgabe „Alltagsradwegekonzept auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde“ gemäß Gemeindeordnung auf die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu übertragen. Das Konzept auf der Ebene der Verbandsgemeinde zu erstellen, bringt den Vorteil eines ganzheitlichen Planungsansatzes, über die einzelnen Ortsgemeindegrenzen hinaus, mit.
Das Gremium stimmte der Änderung der Anlage 2 des Rahmenvertrags Standartlastprofil über die Lieferung elektrischer Energie an Kunden ohne Lastgangmessung einschließlich Nutzung für die Kommunalen Einrichtungen zu.