Der Ortsgemeinderat befasste sich eingehend mit den im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen und Argumenten zum Bebauungsplan „Am Kirchberg“. Er wog die privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander ab. Das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen wird denjenigen, die Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben haben, mitgeteilt werden.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Bebauungsplan „Am Kirchberg“, Stand 16.03.2023 als Satzung und billigte den Inhalt der Begründung zum Bebauungsplan. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.
Der Ortsgemeinderat beschloss den Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024. Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist im Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.894,00 € und im Jahr 2024 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 45.916,00 € aus.
Im Finanzhaushalt beläuft sich der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen im Jahr 2023 auf 38.865,00 € und im Jahr 2024 auf 23.497,00 €.
Im Haushaltsjahr 2023 sind Investitionskredite in Höhe von 207.970 Euro vorgesehen, im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 184.000 €.
Die Steuerhebesätze erhöhte der Rat bei der Grundsteuer B für das Jahr 2023 auf 465 v.H. und für das Jahr 2024 auf 483 v.H. sowie bei der Gewerbesteuer für das Jahr 2024 auf 410 v.H. Der Hebesatz bei der Grundsteuer A bleibt unverändert bei 450 v.H. Der Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen erhöht sich von 0,41 € auf 0,44 €, der Feldwegebeitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Haushaltssatzung für die beiden Jahre wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde öffentlich bekannt gemacht werden.
Zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschloss der Ortsgemeinderat das 2-Jahres-Ausbauprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2024. Die Vorausleistungen werden ab dem 2. Quartal 2023 vierteljährlich erhoben. Die Beitragspflichtigen erhalten einen entsprechenden Grundlagenbescheid zur Festsetzung des wiederkehrenden Beitrags. Der Beitragssatz hat sich gegenüber dem Programm 2018-2022 von 0,41 € auf 0,44 € erhöht.
Das Gremium beschloss die Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bezüglich der Ermittlungsgebiete. Die Satzungsänderung wurde erforderlich, da in der Satzung der konkrete Zeitraum, auf welche sich das Ausbauprogramm bezieht, genannt werden muss.
Das Gremium stimmte der Annahme einer Spende der Sparkasse Kaiserslautern in Höhe von 160 Euro zur Verwendung für Spielmaterial in der Kindertagesstätte Lambsborn zu.
Der Rat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung von fünf Außenvolieren und eines überdachten Unterstandes auf einem Grundstück im Außenbereich in der Gemarkung Lambsborn.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Kaufvertrag betreffend zweier Grundstücke im Neubaugebiet „Am Kirchberg“ zu.