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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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Nicht genehmigte Sammelaktion in Martinshöhe

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

erneut wurde in Martinshöher Haushalte der abgebildete Flyer verteilt, vermutlich durch dieselbe Personengruppe wie beim letzten Mal.

Solche Sammelaktionen bedürfen einer Anmeldung und müssen zwingend ein Impressum mit Identität, Rechtsform und Anschrift des Sammlers enthalten. Beides ist nicht der Fall.

Bitte stellen Sie keine Gegenstände an die Straße. Die Kreisverwaltung und die Polizei wurden über diese Aktion unterrichtet.

Martinshöhe, den 07.04.2025

Peter Palm, Ortsbürgermeister