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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 15/2025
Amtlicher Teil
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„Meine Mama hat die AGB von WhatsApp gelesen“

V.l.n.r. Andreas Rapp, Jürgen Reincke, Mirjam Marotte, Christian Hirsch, Adelina Rimlinger, Sigrid Odenwald und Tobias Decker

Ein Rückblick auf den Infoabend „Kinder und Medien“

Im Landtag Rheinland-Pfalz wird über ein Handyverbot an Schulen diskutiert und Australien verbietet Soziale Medien unter 16 Jahren ganz. Das Thema „Kinder und Medien“ ist aktueller denn je und stand daher auch beim Arbeitskreis Digitales der Verbandsgemeinde und den Grundschulen seit Jahresbeginn ganz oben auf der Tagesordnung. Daraus entstand die Idee zur Projektwoche in den 4. Klassen mit einem abschließenden Infoabend für die Eltern und alle Interessierten.

Die Kinder der Grundschulen Bruchmühlbach/Martinshöhe und Miesau hatten bereits zusammen mit Referent Jürgen Reincke vieles zum Umgang mit dem Internet und Social Media gelernt, als am vergangenen Donnerstag auch die Eltern einen Einblick auf die Tragweiten der digitalen Welt erhielten. Nach einer Begrüßung durch Bürgermeister Christian Hirsch ging es auch direkt ans Eingemachte.

Was steht eigentlich in den AGBs? Ehrlicherweise wird einfach auf Weiter geklickt und alles akzeptiert, wenn eine App installiert wird oder für die Nutzung eine Registrierung verlangt wird. Hauptsache, das Programm läuft.

„Ich habe den Kindern in den vierten Klassen erklärt, dass man immer auch einen Vertrag abschließt, wenn man eine App installiert und die sog. AGBs akzeptiert, in denen die Rechte und Pflichten des Vertrags stehen“, erklärt Reincke an dem Beispiel des Nachrichtendienstes WhatsApp. Aber auf die Frage, wer denn die AGBs wirklich gelesen hat, müssen alle Anwesenden verlegen schmunzeln. Die Kinder in den Grundschulen haben da ein besseres Bild ihrer Eltern, denn die waren fest davon überzeugt, dass Mama und Papa definitiv sowas vorher lesen, denn alles andere wäre ja Quatsch.

Und was ist mit WhatsApp ab 16 Jahren? Mit dem Einverständnis der Eltern ist ein früherer Einstieg möglich - was bedeutet das? Frei nach dem klassischen Baustellenhinweis „Eltern haften für Ihre Kinder“, sind auch hier Eltern für gesendete und empfangene Nachrichten verantwortlich. Werden bei Bildern Urheberrechte, also auch die Rechte am eigenen Bild, verletzt, so sind das juristische Sachverhalte, die neben Schadenseratzansprüchen auch Straftatbestände z.B. nach § 201a StGB (Verbot, unbefugt Bildaufnahmen von Dritten in besonders geschützten Räumen herzustellen und zu verbreiten) erfüllen können.

Nach diesen vielen und wichtigen Informationen gab es auch die verdiente Stärkung mit Snacks, Getränken und der Möglichkeit zum lockeren Austausch. „Wir müssen an dem Thema dranbleiben und nicht denken, es wird schon gut gehen“, resümiert Bürgermeister Hirsch den Abend. „Eine richtig genutzte Digitalisierung ist eine Chance und die müssen wir nutzen.“