Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 folgende Änderung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
zur Änderung der Satzung zur Erhebung von WKB für den Ausbau von Verkehrsanlagen der OG Lambsborn (Ausbaubeitragssatzung WKB) vom 26.11.2007 vom 17. April 2023
Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat auf Grund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungen der Satzung beschlossen:
Art. l Änderungen
1. § 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„§ 3 Ermittlungsgebiete (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Anrechnungseinheit bildende Verkehrsanlage nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 2 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Abrechnungseinheit nach Abs. 1 ermittelt.“
Art. ll In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Hinweis:
Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.