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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 28.04.2023 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

26. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.)

Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.)

Freibaderöffnung und Konditionen

3.)

Änderung der Benutzungsordnung für die Schulsportanlage der Regionalen Schule Bruchmühlbach-Miesau "Adam-Müller-Schule" und der Grundschule Miesau

4.)

Grundschule Martinshöhe, Sanierungsarbeiten

5.)

Vergabe der Aufträge für die Beladung des Löschgruppenfahrzeugs 20 Katastrophenschutz (LF 20 KatS); Grundsatzbeschluss

6.)

Standortuntersuchung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde

7.)

Vergabe des Auftrages zur Lieferung von Client-Hardware für die Verbandsgemeindeverwaltung

8.)

Sachspende von der Volksbank Glan-Münchweiler für die Schulbuchausleihe

9.)

Sachspende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Martinshöhe e.V. an die Freiwillige Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau, Wehreinheit Martinshöhe

10.)

Sachspende der Firma Szaidel Cosmetic GmbH an die Freiwillige Feuerwehr Bruchmühlbach-Miesau

11.)

Mitteilungen

11.a)

Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP); hier: Widerspruchsverfahren

11.b)

Unterrichtung über die überörtliche Prüfung der Verbandsgemeindekasse am 09.02.2023

11.c)

Brandschutztechnische Ertüchtigung im Rahmen der Deckensanierung Fachbereich 2

11.d)

Erneuerung der Feuerwehreinsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau; Abschlussbericht

11.e)

Pressemeldungen zu PFAS-Werte im Bereich der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

12.)

Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

13.)

Mitteilungen

14.)

Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 14. April 2023

Erik Emich, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.