Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum
15. Mai 2018
folgende Steuern des 2. Quartals 2018 zur Zahlung fällig sind:
- Grundsteuer
- Hundesteuer
Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie z.B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.
Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie bequem über die Internetadresse www.bruchmuehlbach-miesau.de (unter dem Suchen-Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“) abrufen.
Bruchmühlbach-Miesau, 23.04.2018
Verbandsgemeindeverwaltung
Hirsch, 1. Beigeordneter