Bruchmühlbach-Miesau
Die wichtigsten Änderungen in der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick
- Neu ist, dass ab Montag, 20. April in allen Geschäften der Verkauf auf einer Fläche von bis zu 800 m² möglich ist. Dabei ist nicht die Gesamtgröße des Geschäfts maßgeblich, sondern die Verkaufsfläche. Größere Geschäfte können also einen Teil ihrer Fläche abtrennen. - Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Das gleiche gilt für …