Liebe Bürgerinnen und Bürger,
leider ist immer wieder zu beobachten, dass nicht angeleinte Hunde im Wald unterwegs sind.
Wir weisen auf die aktuelle Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli) hin und bitten Sie, Ihren Hund im Wald an die Leine zu nehmen. Auch sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand, auch kein Wild, belästigt oder gefährdet wird.
Auf die rechtlichen Regelungen zum Führen von Hunden im Wald wird nachfolgend hingewiesen:
1. Hunde müssen in der freien Natur / außerhalb der bebauten Ortslage grundsätzlich nicht angeleint werden; sie müssen jedoch stets abrufbar sein, wenn es zu einer Gefährdung von Wild oder zu einer sonstigen Gefahrensituation kommt. Das unbeaufsichtigte Laufenlassen eines Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann (Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau).
2. Unbeaufsichtigtes Laufenlassen liegt vor, wenn der Hund
3. Ein Leinenzwang besteht
4. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Jagdberechtigte gesetzlich ermächtigt sind, Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und außerhalb des oben beschriebenen Einwirkungsbereiches ihrer Besitzer angetroffen werden, getötet werden dürfen (§ 30 Landesjagdgesetz).
Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Ordnungsverwaltung unter 06372 / 922 - 0210 bzw. 922 - 0212 (Frau Jessica Kiefer und Frau Lisa Erfurt) gerne zur Verfügung.
Ihre Verbandsgemeindeverwaltung