| Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau | Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau |
| Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz |
| Dienstort Kusel Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel |
Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der am 10. Oktober 2023 aufgestellte Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Am Güterbahnhof - Im Bruch und Am Aspenwäldchen“ der Gemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Gemarkung Bruchmühlbach, am 15. April 2024 unanfechtbar geworden ist.
Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.
Der Widerspruch kann
erhoben werden.
Kusel, den 18. April 2024
gez. Julia Horbach-Münch
Stellvertretendes vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses
Hinweis:
Die Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westpfalz - https://vermka-westpfalz.rlp.de - eingesehen werden.