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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Langwieden

für das Haushaltsjahr

2025/2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

798.694,00 €

797.981,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

798.510,00 €

796.982,00 €

das Jahresergebnis

184,00 €

999,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-198.829,00 €

-189.991,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

117.000,00 €

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

289.000,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-172.000,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

370.829,00 €

189.991,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

Zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

Verzinste Kredite auf

0,00 €

0,00 €

benötige Kreditgenehmigung für Vorjahre

(aus 2022 nicht mehr gültig)

0,00 €

0,00 €

Zusammen auf

0,00 €

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

0,00 €

0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2025

2026

205.000,00 €

242.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:

Grundsteuer A

253 v.H.

Grundsteuer B

308 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GvBl. S. 175), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 338) werden festgesetzt:

2025

2026

Beitragssatz zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen je m² beitragspflichtiger Geschossfläche

0,00 €

0,00 €

Beitragssatz zum Bau und zur Unterhaltung der Wirtschaftswege je ha land- bzw. forstwirtschaftlich genutzter Fläche

5,00 €

5,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2022

185.947,71 €

31.12.2023

186.163,71 €

31.12.2024

187.132,71 €

31.12.2025

187.316,71 €

31.12.2026

188.315,71 €

§ 8 Altersteilzeit

Die Möglichkeit zur Bewilligung von Alterszeit für Beschäftigte besteht im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen.

§ 9 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.

Langwieden, den 15.04.2025

Havel Hannah, Ortsbürgermeisterin

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung wurde nicht erteilt. Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:

"Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 205.000,- € für das Jahr 2025 und 242.000,- € für das Jahr 2026 werden gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO zunächst nicht staatsaufsichtlich genehmigt."

Aus Gründen der Opportunität, hier vor allem wegen des positiven Kassenstandes sieht die Kommunalaufsicht, neben den geäußerten Rechtsbedenken, jedoch von weiteren Maßnahmen ab.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 28.04.25 bis einschließlich Mittwoch, dem 07.05.25 während den Dienststunden -montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr- im Rathaus, Zimmer 40, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

b) vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 22.04.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Hirsch, Bürgermeister

Hinweis gemäß § 27a VwVfG

Die o.a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem oben genannten Verwaltungsverfahren.