Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG in Verbindung mit § 16 LWG
1. Der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wurde durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Wasserbehörde, die gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet „Hauptstuhler Flur - 1. Änderung“ in der Ortsgemeinde Langwieden mit Bescheid vom 06.04.2023 erteilt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass
| 2.1 die Erlaubnis mit den zugrundeliegenden Unterlagen bei der | |
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| Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau |
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| Kommunale Betriebe |
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| Am Rathaus 2 |
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| Zimmer W 08 |
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| 66892 Bruchmühlbach-Miesau |
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| in der Zeit vom 05.05.20223 bis einschließlich 19.05.2023 |
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| während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegt; |
2.2 mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt;
2.3 Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Die gehobene Erlaubnis wird auch auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern (https://www.kaiserslautern-kreis.de/der-landkreis.html), unter dem Punkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ für einen Monat veröffentlicht.