Titel Logo
Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Wassergesetze;

Vollzug der Wassergesetze;

Erlaubnisverfahren gemäß § 15 WHG in Verbindung mit § 16 LWG

Bekanntmachung

1. Der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wurde durch die Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Wasserbehörde, die gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von nicht behandlungsbedürftigem Niederschlagswasser aus dem Neubaugebiet „Hauptstuhler Flur - 1. Änderung“ in der Ortsgemeinde Langwieden mit Bescheid vom 06.04.2023 erteilt.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass

2.1 die Erlaubnis mit den zugrundeliegenden Unterlagen bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau

Kommunale Betriebe

Am Rathaus 2

Zimmer W 08

66892 Bruchmühlbach-Miesau

in der Zeit vom 05.05.20223 bis einschließlich 19.05.2023

während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegt;

2.2 mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt;

2.3 Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werden können, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.

Die gehobene Erlaubnis wird auch auf der Homepage des Landkreises Kaiserslautern (https://www.kaiserslautern-kreis.de/der-landkreis.html), unter dem Punkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ für einen Monat veröffentlicht.

Bruchmühlbach-Miesau, den 27.04.2023
Erik Emich, Bürgermeister