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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 18/2023
Amtlicher Teil
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Schöffen- und Jugendschöffen für das Amtsgericht Lt und das Landgericht ZW für die Amtszeit 2024-2028 gesucht

Schöffen- und Jugendschöffen

für das Amtsgericht Landstuhl und

das Landgericht Zweibrücken

für die Amtszeit 2024-2028 gesucht

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Landstuhl und Landgericht Zweibrücken als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

In Vorbereitung dieser Wahl haben alle Ortsgemeinden je eine Vorschlagsliste aufzustellen.

Diese Vorschlagslisten sind durch die jeweiligen Gemeindevertretungen bis 30.06.2023 zu beschließen.

Die Wahl der Schöffen für das Amtsgericht Landstuhl und das Landgericht Zweibrücken erfolgt aus einer einheitlichen Vorschlagsliste für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk, die der Richter beim Amtsgericht aus den einzelnen Vorschlagslisten der Gemeinden zusammenstellt (§ 39 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG).

Die Gemeinden sind durch den Präsidenten des Landgerichtes Zweibrücken aufgefordert worden, folgende Anzahl von Kandidaten in die Vorschlagsliste einzubringen:

Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

18 Vorschläge

Ortsgemeinde Gerhardsbrunn

2 Vorschläge

Ortsgemeinde Lambsborn

2 Vorschläge

Ortsgemeinde Langwieden

2 Vorschläge

Ortsgemeinde Martinshöhe

4 Vorschläge

Interessenten für dieses Ehrenamt sollten u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Höchstalter 69 Jahre
  • soziale Kompetenz und Menschenkenntnis
  • keine Vorstrafen haben

Angehörige bestimmter Berufsgruppen sollen nicht zum Amt des Schöffen berufen werden, wie z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete im Strafvollzug, Notare, Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und Religionsdiener.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bewerben sich bis zum 25.05.2023 bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau

Wahlamt, Zimmer 35

Am Rathaus 2

66892 Bruchmühlbach-Miesau

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Kaiserslautern, z.Hd. Frau Koppenhöfer, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern.

Ausführliche Informationen über das Schöffenamt sowie die Formulare zur Bewerbung können unter www.bruchmuehlbach-miesau.de unter dem Suchbegriff „Schöffenwahl“ abgerufen werden.

Für Ihre aktive Mitwirkung und Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus.

Bruchmühlbach-Miesau, den 27.04.2023
Erik Emich, Bürgermeister