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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 18/2025
Amtlicher Teil
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Das Wahlamt informiert:

Beantragung von Briefwahlunterlagen

zur Landratswahl am 18.05.2025

Wahlberechtigte können bis Freitag, 16.05.2025, 18:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) die Briefwahlunterlagen für die Landratswahl beantragen. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung unter Vorlage eines ärztlichen Attests auch noch bis zum Wahlsonntag, 15:00 Uhr möglich.

Das Briefwahlbüro ist zur Beantragung der Unterlagen im kleinen Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung zu finden und wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch

8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

8:30 bis 12:00 Uhr und

14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

8:00 bis 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis mit.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Stimme direkt vor Ort abzugeben!

Über den nebenstehenden QR-Code gelangen Sie zur digitalen Beantragung der Briefwahlunterlagen.