Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | gegenüber | verändert | nunmehr |
| bisher | um | festgesetzt |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 17.956.606,00 € | 287.027,00 € | 18.243.633,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 17.955.842,00 € | 286.440,00 € | 18.242.282,00 € |
| das Jahresergebnis | 764,00 € | 587,00 € | 1.351,00 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 516.364,00 € | 19.187,00 € | 535.551,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 222.220,00 € | 241.481,00 € | 463.701,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 325.000,00 € | 1.151.881,00 € | 1.476.881,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -102.780,00 € | -910.400,00 € | -1.013.180,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -413.584,00 € | 891.213,00 € | 477.629,00 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| Zinslose Kredite | von bisher | 0,00 € | auf | 0,00 € |
| Verzinste Kredite für das Jahr 2026 * | von bisher | 102.780,00 € | auf | 80.640,00 € |
| für Mittelüberträge * | von bisher | 0,00 € | auf | 2.060.749,00 € |
| Zusammen auf | von bisher | 102.780,00 € | auf | 2.141.389,00 € |
* Zusammensetzung aus der Anlage "Kreditbedarf" ersichtlich
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 19.188.056,00 € festgesetzt auf 18.358.923 €.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
| 31.12.2023 | 9.223.798,39 € (Ansatz) |
| 31.12.2024 | 9.224.229,39 € (Ansatz) |
| 31.12.2025 | 9.224.993,39 € (Ansatz) |
| 31.12.2026 | 9.226.344,39 € (Ansatz) |
Bruchmühlbach-Miesau, den 21.04.2026
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit von Montag, den 04.05.2026 bis einschließlich Dienstag, den 12.05.2026 während den Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Hinweis gem. § 27a VwVfG
Die o.a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.
Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bei dieser Bekanntmachung der Satzung wird somit auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen.
Bruchmühlbach-Miesau, den 20.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister