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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

für das Haushaltsjahr 2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

  um

festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

17.956.606,00 €

287.027,00 €

18.243.633,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

17.955.842,00 €

286.440,00 €

18.242.282,00 €

das Jahresergebnis

764,00 €

587,00 €

1.351,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

516.364,00 €

19.187,00 €

535.551,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

222.220,00 €

241.481,00 €

463.701,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

325.000,00 €

1.151.881,00 €

1.476.881,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-102.780,00 €

-910.400,00 €

-1.013.180,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-413.584,00 €

891.213,00 €

477.629,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite

von bisher

0,00 €

auf

0,00 €

Verzinste Kredite für das Jahr 2026 *

von bisher

102.780,00 €

auf

80.640,00 €

für Mittelüberträge *

von bisher

0,00 €

auf

2.060.749,00 €

Zusammen auf

von bisher

102.780,00 €

auf

2.141.389,00 €

* Zusammensetzung aus der Anlage "Kreditbedarf" ersichtlich

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von bisher 19.188.056,00 € festgesetzt auf 18.358.923 €.

§ 8 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2023

9.223.798,39 € (Ansatz)

31.12.2024

9.224.229,39 € (Ansatz)

31.12.2025

9.224.993,39 € (Ansatz)

31.12.2026

9.226.344,39 € (Ansatz)

Bruchmühlbach-Miesau, den 21.04.2026

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den § 2 und § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

  1. „Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in der festgesetzten Höhe von 80.640,00 € gemäß §§ 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt.“
  2. „Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in der festgesetzten Höhe von 2.060.749,00 € für Vorjahre gemäß §§ 93, 95 Abs. 4 und 103 Abs. 2 GemO staatsaufsichtlich genehmigt.“
  3. „Der in § 4 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird in Höhe von 18.358.923,00 € gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. § 105 Abs. 4 und 5 GemO sind verbindlich zu beachten.“

Der 1. Nachtragshaushaltsplan samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit von Montag, den 04.05.2026 bis einschließlich Dienstag, den 12.05.2026 während den Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Hinweis gem. § 27a VwVfG

Die o.a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmuehlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem o.a. Verwaltungsverfahren.

Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bei dieser Bekanntmachung der Satzung wird somit auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 20.04.2026

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Hirsch, Bürgermeister