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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 18/2026
Amtlicher Teil
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Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Freitag, 08.05.2026 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

15. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Bebauungsplan "Gewerbegebiet Spießwald - 1. Änderung"; hier:

 

1. Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

 

2. Annahme des Entwurfs

 

3. Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

3.) Regionalbudget; Projekt: Modernisierung des Vereinsraumes des Pensionärsvereins Miesau

4.) Einvernehmen der Gemeinde für die Errichtung einer doppelseitigen, beleuchteten City-Star-Werbeanlage auf Monofuß

5.) Einvernehmen der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau einer Gewerbehalle als Lagerhalle

6.) Zustimmung der Gemeinde für die planungsrechtliche Zulässigkeit zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern in zweiter Reihe

7.) Spende des Fördervereins der Kita Grünschnabel für die Kindertagesstätte Grünschnabel, Vogelbach

8.) Spende des Fördervereins der Kita Eichenhübel für die Kindertagesstätte Eichenhübel, Bruchmühlbach

9.) Mitteilungen

9.a) Staatsaufsichtliche Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau für das Haushaltsjahr 2026

9.b) Energiemanagementsystem; hier: Zuwendungsbescheid

10.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

11.) Grundstücksangelegenheiten

12.) Grundstücksangelegenheiten

13.) Mitteilungen

14.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 27. April 2026

Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.