Bruchmühlbach-Miesau
Die wichtigsten Änderungen in der Fünften Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick
- Friseure und Fußpflegeeinrichtungen können unter Einhaltung von Vorgaben wieder öffnen (mit beiderseitigem Mundschutz) - Geschäfte des Einzelhandels können unabhängig vom Sortiment und der Verkaufsfläche unter Einhaltung von Auflagen und einer strengen Kundenbegrenzung öffnen. - Gottesdienste und die stille Einkehr in Gotteshäuser und Gebetsräumen sind unter Beachtung des Mindestabstands und Steuerung des …