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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 19/2023
Amtlicher Teil
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Briefwahl für die Bürgermeisterwahl 2023 - wir informieren:

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Dieser kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Wahlamt, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, beantragt werden.

Der Antrag auf Erteilung des Wahlscheins der Briefwahlunterlagen kann im Zeitraum von Montag, den 15.05.2023 bis Freitag, den 16.06.2023, 18:00 Uhr, gestellt werden. Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Montag, den 22.05.2023. Die Beantragung muss schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefax oder E-Mail können ebenfalls verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht erlaubt!

Sie haben folgende Möglichkeiten einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zu stellen:

Schriftlich:

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind, erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 28.05.2023 zugestellt wird. Auf deren Rückseite befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. der Briefwahlunterlagen. Bitte tragen Sie darauf Ihre Angaben gut leserlich in Druckschrift ein. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.

Sollten Sie eine von Ihnen benannte Person beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, ist eine Vollmacht auszustellen. Dazu ist die bevollmächtigte Person mit Familiennamen, Vornamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort zu benennen. Vergessen Sie auch hier nicht, die Vollmacht zu unterschreiben. Die bevollmächtigte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen.

Persönlich:

Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau beantragt werden. Bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Holen Sie persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so können Sie auch an Ort und Stelle in der Verbandsgemeindeverwaltung wählen.

Online:

Auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau unter www.vgbm.de gelangen Sie über die Startseite direkt zur Bürgermeisterwahl. Unter der Kategorie „Beantragung von Briefwahlunterlagen“ ist ein Link zum Online-Wahlscheinverfahren (OliWa) hinterlegt.

Dort kann ab dem 15.05.2023 der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines sowie der Briefwahlunterlagen gestellt werden. Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab Montag, den 22.05.2023. Es besteht auch die Möglichkeit der Beantragung mit einem Smartphone. Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung leitet Sie direkt zur Antragsmaske.

Nach Beantragung werden folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:

  • Einen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert.
  • Ein Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und erläutert ist, was der Briefwähler für die konkrete Stimmabgabe zu tun hat. Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.
  • Einen amtlichen Stimmzettel und daneben einen Stimmzettelumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird.
  • Einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.

Rechtzeitige Abgabe der Briefwahlunterlagen

Werden die Briefwahlunterlagen nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post zu bringen oder im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. Wird der Wahlbrief innerhalb Deutschlands zurückgeschickt, so benötigt dieser keine Frankierung. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal, das Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können, vorliegen.

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