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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Lambsborn

für das Haushaltsjahr 2025/2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgenden Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der

Erträge

1.655.560,00 €

1.666.504,00 €

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen

1.646.824,00 €

1.630.185,00 €

das Jahresergebnis

8.736,00 €

36.319,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen

68.522,00 €

95.047,00 €

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

169.000,00 €

119.000,00 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

125.000,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

44.000,00 €

119.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

-112.522,00 €

-214.047,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr

0,00 €

0,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

Zinslose Kredite auf

0,00 €

0,00 €

Verzinste Kredite auf

0,00 €

0,00 €

benötigte Kreditgenehmigung

für Vorjahre (Mittelüberträge)

0,00 €

0,00 €

Zusammen auf

0,00 €

0,00 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

0,00 €

0,00 €

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf

2025

2026

700.000,00 €

770.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.

2025

2026

Grundsteuer A

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

410 v.H.

410 v.H.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GvBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2006 (GVBl. S. 401) werden festgesetzt:

2025

2026

Beitragssatz zur Erhebung

wiederkehrender Beiträge für

die öffentlichen Verkehrsanlagen je

m² beitragspflichtiger Geschossfläche

0,41 €

0,41 €

Beitragssatz zum Bau und

zur Unterhaltung der Wirtschaftswege

je ha land- bzw. forstwirtschaftlich

genutzter Fläche

6,00 €

6,00 €

§ 7 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2023

1.363.851,82 €

31.12.2024

1.317.935,82 €

31.12.2025

1.326.671,82 €

31.12.2026

1.362.990,82 €

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen und Wertgrenzen nach §§ 98 und 100 GemO

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 € überschritten sind.

§ 9 Altersteilzeit

Die Möglichkeit zur Bewilligung von Alterszeit für Beschäftigte besteht im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen.

§ 10 Leistungszahlungen

Die Bewilligung von Zahlungen nach § 18 VKA des TVöD an Beschäftigte erfolgt in Höhe der tariflichen Verpflichtung.

Lambsborn, den 05.05.2025

Markus Schwarz, Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung wurde erteilt und hat folgenden Wortlaut:

"Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 700.000,- € für das Jahr 2025 und 770.000,- € für das Jahr 2026 werden gemäß §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO staatsaufsichtlich genehmigt. § 105 Abs. 5 GemO ist verbindlich zu beachten."

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem 12.05.25 bis einschließlich Dienstag, dem 20.05.25 während den Dienststunden -montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr- im Rathaus, Zimmer 40, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

a)

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

b)

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 Gemeindeordnung geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bruchmühlbach-Miesau, den 05.05.2025

Verbandsgemeindeverwaltung

Hartwig Schneider, Erster Beigeordneter

Hinweis gemäß § 27 a VwVfG

Die o. a. öffentliche bzw. ortsübliche Bekanntmachung ist im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.bruchmühlbach-miesau.de abrufbar. Dies gilt auch für die auszulegenden Unterlagen in dem oben genannten Verwaltungsverfahren.