durch öffentliche Zustellung nach dem Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Der Bescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau vom 17.03.2026, Buchungsnummer 167353 - 086/0141232 über die Festsetzung und Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen für das Jahr 2026 an Frau Natasha Rodriguez und Herr Bryce Hailey, letzter bekannter Wohnsitz: 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Kaiserstraße 83, wird hiermit gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Personen war die Zustellung der Verfügung durch die Post nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Bekanntmachung in Form der öffentlichen Zustellung durchzuführen.
Der vollständige Bescheid vom 17.03.2026 kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer Nr. 21, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der öffentlichen Bekanntgabe durch die öffentliche Zustellung eine Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf dieser Bescheid bestandskräftig ist.
Bruchmühlbach-Miesau, 29.04.2026
Christian Hirsch, Bürgermeister