zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe
für das Haushaltsjahr 2023
Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau einzureichen.