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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz

Gutachterausschuss für Grundstückswerte

für den Bereich Westpfalz

Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz

Amtliche Bekanntmachung

Gemäß § 196 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird bekanntgemacht, dass der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz zum Stichtag 01.01.2024 Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet hat.

Für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete hat der Gutachterausschuss zusätzlich Bodenrichtwerte ermittelt, die den besonderen sanierungsrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Auskünfte über die Bodenrichtwerte können von den Servicestellen des Vermessungs- und Katasteramtes Westpfalz (Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens / Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel) von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr sowie nach Vereinbarung abgegeben werden. Die Auskünfte können mündlich oder durch Abgabe eines Auszuges aus der Bodenrichtwertkarte bzw. aus einer überregionalen Zusammenstellung der Bodenrichtwerte mit entsprechenden Erläuterungen erteilt werden. Die Kostenpflicht der Auskünfte richtet sich nach der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis vom 17. August 2022).

Das Bodenrichtwertinformationssystem Rheinland-Pfalz (BORIS.RLP), auf der Internetseite www.geoportal.rlp.de, bietet Ihnen die aktuellen Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse des Landes Rheinland-Pfalz kostenfrei zur Einsicht an. Die Bereitstellung erfolgt voraussichtlich im März 2024.

Kusel, den 02.01.2024

gez. Julia Horbach-Münch

Vorsitzende des Gutachterausschusses für

Grundstückswerte für den Bereich Westpfalz