Bruchmühlbach-Miesau
Die wichtigsten Änderungen in der Sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick
- Lockerungen beim Kontaktverbot im öffentlichen Raum, sodass auch Personen aus 2 Hausstände aufeinander treffen können ohne den Abstand von 1,5 Metern einhalten zu müssen. - Dauercamping und Tagesausflugsschifffahrt sind unter Auflagen zulässig - Unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln können auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tattoo-Studios und Solarien …