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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau

Am Donnerstag, 21.05.2026 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.

16. Sitzung des Verbandsgemeinderates

Ort: Bruchmühlbach-Miesau

Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

1.) Einwohnerfragestunde (vorsorglich)*

2.) Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027;

 

a) Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der Einwohner gem. § 97 Abs 1. GemO

 

b) Ermittlung bezifferter Bedarfsansätze der umlagepflichtigen Gemeinden für den Umlagesatz der Verbandsgemeinde

 

c) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027

3.) Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bebauungsplan "Neubau Feuerwehrgerätehaus Martinshöhe"; hier:

  1. Änderungs- und Aufstellungsbeschluss
  2. Annahme des Vorentwurfs
  3. Durchführung der frühzeitigen förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

4.) Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe für die Lieferung von Lernmitteln für die Schulbuchausleihe 2026/2027 in der Adam-Müller-Schule Realschule plus in Miesau

5.) Mitteilungen

5.a) Energiemanagementsystem; hier: Zuwendungsbescheid

6.) Anfragen

Nichtöffentlicher Teil:

7.) Pachtangelegenheiten

8.) Pachtangelegenheiten

9.) Mitteilungen

10.) Anfragen

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Bruchmühlbach-Miesau, 8. Mai 2026

Christian Hirsch, Bürgermeister

* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.