des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 12.05.2023
Ortsbürgermeister Rüdiger Franz nahm Stellung zu zwei Einwohnerfragen betreffend Lärmbelästigung durch die Bundesautobahn 6 und vom ehemaligen Grundig-Gelände sowie zur Lärmaktionsplanung in der Kaiserstraße.
Das Gremium stellte den Wirtschaftsplan 2023 des Elektrizitätswerkes im Erfolgsplan mit 9.598.300 € und im Vermögensplan mit 890.920 € fest. Es sind Investitionen in Höhe von 805.840 € vorgesehen, u.a. für Erdverkabelungsmaßnahmen und Leistungen für übernommene Netze der Pfalzwerke Netz AG Der geplante Jahresgewinn beträgt 110.500 €.
Der Rat stimmte der Neufassung der „Ergänzenden Bedingungen“ zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung und zum Preisblatt in der Niederspannung zu.
Die ergänzenden Bestimmungen wurden letztmalig im Jahr 2015 überarbeitet. In dieser Zeit haben sich die gesetzlichen Bedingungen und Verordnungen geändert, daher war eine Aktualisierung notwendig.
Das Gremium stimmte dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen sowohl zwischen der PROKON Regenerative Energie eG als auch mit der Bürgerenergie Windpark Langwieden GmbH & Co.KG aus Itzehoe und der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau zu. Aufgrund einer Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes im Jahr 2022 sollen die Anlagenbetreiber die Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen.
Auf der Grundlage einer Auswertungsmatrix entschied sich der Rat für die Vergabe der Wegenutzungsrechte (Gaskonzessionsvergabe) zu Gunsten des Angebotes der Stadtwerke Homburg GmbH vom 30.11.2022 und ermächtigte die Verwaltung das Verfahren auf dieser Grundlage zu Ende zu führen. Dem Abschluss des Konzessionsvertrags für die Dauer von 20 Jahren wurde ebenfalls zugestimmt.
Der Rat erteilte das Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Keller auf einem Grundstück in der Geißenbergstraße, zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Einfamilienhauses in zweiter Reihe in der Straße Münchenhäuslweg und zu einem Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten sowie eines Doppelhauses in zweiter Reihe auf einem Grundstück in der Gemarkung Bruchmühlbach.
Ebenfalls erteilte das Gremium das Einvernehmen der Gemeinde zu zwei Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldstraße-Münchenhäuselweg“ hinsichtlich der Baugrenze.
Das Gremium stimmte der Kündigung des Servicevertrages über technische Nutzungsleistungen zwischen dem Elektrizitätswerk der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau und der Pfalzwerke Netz AG zu, beschloss die Vergabe von 5 Baugrundstücken im Neubaugebiet „Pfuhläcker-Zwerchfeld“ und stimmte der Änderung sowie der Ausfertigung von Landpachtverträgen zu.
Bruchmühlbach-Miesau, den 17.05.2023
Verbandsgemeindeverwaltung
Erik Emich, Bürgermeister