Hiermit werden namens der Ortsgemeinde Langwieden als Träger der Straßenbaulast gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 3 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (GVBl. S.763) in Verbindung mit dem Beschluss des Ortsgemeinderates Langwieden, vom 22.04.2026, in der Ortsgemeinde Langwieden folgende Straße mit Gehweg für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
Teilstück / Verlängerung der „Friedhofstraße“ mit Gehweg, 494 m², Flurstück-Nummer 179/4 und 181/8, Gemarkung Langwieden. Im beiliegenden Plan orange markiert.
Gründe
Die Straße und Gehwege sind fertig gestellt und können somit dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Ergänzender Hinweis:
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter
im Impressum aufgeführt sind.
Verwenden Sie im Falle der elektronischen Übermittlung des Widerspruchs nur die VPS-E-Mail-Adresse der Verbandsgemeindeverwaltung:
Bruchmühlbach-Miesau, den 12.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung
Christian Hirsch, Bürgermeister