Erlaubnisverfahren gemäß § 8 ff, §15 WHG in Verbindung mit § 14, § 16 LWG
1. Der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau -Kommunale Betriebe- wurde durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd die Änderung der gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Miesau in den Neuwoogbach - Erweiterung der Ausbaugröße sowie auf Genehmigung zur Umstellung der biologischen Stufe auf einstraßige Betriebsführung mit Bescheid vom 09.05.2023 genehmigt.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass
2.1 die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen bei der
Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau
Am Rathaus 2
Zimmer W08
66892 Bruchmühlbach-Miesau
in der Zeit vom 02.06. bis einschließlich 16.06.2023 während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht ausliegen;
2.2 mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid gegenüber den nicht bekannten Betroffenen als zugestellt gilt;
2.3 Rechtsbehelfe gegen die Erlaubniserteilung nur von Personen eingelegt werdenkönnen, die im förmlichen Verfahren bereits form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben.
Die gehobene Erlaubnis wird auch auf der Homepage der SGD Süd unter dem Punkt Öffentlichkeitsbeteiligung Bekanntmachungen“ für einen Monat veröffentlicht.