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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung von Ort und Zeit

des Zusammentritts der Briefwahlvorstände

Aufgrund des § 5a Kommunalwahlordnung (KWO) wird zur Durchführung der Briefwahl folgendes bekanntgegeben:

Im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau werden

4 Briefwahlvorstände

gebildet.

Die Briefwahlvorstände treten am

Sonntag, den 9. Juni 2024, nachmittags um 15 Uhr

in folgenden Räumlichkeiten zusammen:

Briefwahl-Stimmbezirk 1199

Gemeindesaal in der Grundschule

Alte Straße 5, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,

OT Bruchmühlbach

Briefwahl-Stimmbezirk 1299

Büroraum des Medienzentrums

Raiffeisenstraße 4a, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,

OT Miesau

Briefwahl-Stimmbezirk 1499

Kleiner Saal des Dorfgemeinschaftshauses

Wagnerstraße 21, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,

OT Vogelbach

Briefwahl-Stimmbezirk 5199

Nebengebäude der Grundschule

Schulstraße 18, 66894 Martinshöhe

Die Briefwahlvorstände haben nach § 36 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 51 ff KWO die Aufgabe, das Ergebnis der Briefwahl für die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Martinshöhe zu ermitteln.

Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit die Wahlhandlung nicht gestört wird. (§ 45 KWO).

Bruchmühlbach-Miesau, den 22.05.2024

Christian Hirsch, Bürgermeister