Aufgrund des § 5a Kommunalwahlordnung (KWO) wird zur Durchführung der Briefwahl folgendes bekanntgegeben:
Im Wahlgebiet der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau werden
4 Briefwahlvorstände
gebildet.
Die Briefwahlvorstände treten am
Sonntag, den 9. Juni 2024, nachmittags um 15 Uhr
in folgenden Räumlichkeiten zusammen:
Briefwahl-Stimmbezirk 1199
Gemeindesaal in der Grundschule
Alte Straße 5, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
OT Bruchmühlbach
Briefwahl-Stimmbezirk 1299
Büroraum des Medienzentrums
Raiffeisenstraße 4a, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
OT Miesau
Briefwahl-Stimmbezirk 1499
Kleiner Saal des Dorfgemeinschaftshauses
Wagnerstraße 21, 66892 Bruchmühlbach-Miesau,
OT Vogelbach
Briefwahl-Stimmbezirk 5199
Nebengebäude der Grundschule
Schulstraße 18, 66894 Martinshöhe
Die Briefwahlvorstände haben nach § 36 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz i.V. mit § 51 ff KWO die Aufgabe, das Ergebnis der Briefwahl für die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau und Martinshöhe zu ermitteln.
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit die Wahlhandlung nicht gestört wird. (§ 45 KWO).
Bruchmühlbach-Miesau, den 22.05.2024
Christian Hirsch, Bürgermeister