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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 22/2024
Amtlicher Teil
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Das Wahlamt informiert:



- Bis wann kann Briefwahl beantragt werden? -

Damit die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig per Post zugesandt werden können, empfiehlt das Wahlamt eine Beantragung der Briefwahlunterlagen bis Freitag, 31.05.2024.

Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt nur noch bis einschließlich Montag, 03.06.2024.

Sofern die Briefwahlunterlagen selbst abgeholt werden, ist die online Beantragung noch bis Donnerstag, 06.06.2024, 12:00 Uhr möglich.

Bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr können Briefwahlunterlagen noch persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt und abgeholt werden.