Am Freitag, 06.06.2025 um 18:30 Uhr findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung statt.
8. Sitzung des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau
Ort: Bruchmühlbach-Miesau
Raum: Großer Sitzungssaal d. Verbandsgemeindeverwaltung
Tagesordnung
| Öffentlicher Teil: | |
| 1.) | Einwohnerfragestunde (vorsorglich)* |
| 2.) | Förderprogramm Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN); hier: Geplante Maßnahmen |
| 3.) | Kauf eines Pritschenwagens für den Bauhof |
| 4.) | Spende der Firma Berthold Stenger für die Kita Eichenhübel, Bruchmühlbach |
| 5.) | Spende des Förderverein Kita Eichenhübel für die Kita Eichenhübel, Bruchmühlbach |
| 6.) | Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für den Neubau einer Lagerhalle mit Büro sowie einem Wohnhaus mit 2-4 Wohnungen |
| 7.) | Einvernehmen der Gemeinde für den Neubau eines Dreifamilienhauses |
| 8.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die planungsrechtliche Zulässigkeit für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten |
| 9.) | Einvernehmen der Gemeinde zu einem Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung |
| 10.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für einen Wohnhausneubau mit zwei Wohneinheiten und einer PKW-Doppelgarage sowie Anhörung zu einem Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen gemäß § 69 LBauO des Bebauungsplanes "Hinter der Kirche" hinsichtlich der Dachneigung |
| 11.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Anbau von Wohnraum und einer Garage sowie Anhörung der Gemeinde gemäß § 69 LBauO zu einem Antrag auf Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen des Bebauungsplanes "Auf dem Kreuz und in den Bettfeldern 1. Änderung" hinsichtlich der Dachneigung |
| 12.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für den Neubau eines Fünffamilienhauses |
| 13.) | Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Wohngebäudes |
| 14.) | Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB für die planungsrechtliche Zulässigkeit von einem Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten bzw. drei Mehrfamilienhäusern mit jeweils sechs Wohneinheiten |
| 15.) | Verkaufsbedingungen für das Grundstück Flst.Nr. 1533, Gemarkung Bruchmühlbach, "Eichenflur-Wolfsdell" |
| 16.) | Mitteilungen |
| 16.a) | Stellungnahme zum Bebauungsplan "Penny an der Festwiesenstraße", 1. Änderung der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg |
| 17.) | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 18.) | Personalangelegenheit |
| 19.) | Pachtangelegenheit |
| 20.) | Mitteilungen |
| 21.) | Anfragen |
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
* Hinweis: Fragen sind der Verbandsgemeindeverwaltung nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten. Es können keine Fragen zugelassen werden, die nicht den Bereich der örtlichen Verwaltung betreffen oder die sich auf folgende Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen. Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen kurzgefasst sein; sie sollen einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Es kann in jeder Einwohnerfragestunde nur jeweils eine Frage gestellt werden; eine Zusatzfrage ist zugelassen.