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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 22/2026
Amtlicher Teil
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LandesBetrieb Mobilität Kaiserslautern (LBM KL)

L 465 - Vollsperrung zwischen Rosenkopf und Martinshöhe

Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Kaiserslautern informiert darüber, dass die Landesstraße 465 ab Montag, dem 1. Juni 2026, wegen Bauarbeiten zwischen Rosenkopf und Martinshöhe für den Verkehr vollgesperrt ist. Die Sperrung betrifft zunächst den Teilbereich zwischen dem Fahrbahnteiler am Ortsausgang von Rosenkopf und dem Ortseingang von Martinshöhe sowie einen Teilabschnitt entlang der Landesstraße 464 zwischen der L465 und dem Abzweig nach Lambsborn. Die L464 ist von Lambsborn kommend in Richtung Bruchmühlbach sowie in umgekehrter Fahrtrichtung weiterhin über die Kreisstraße 74 erreichbar. Nach Fertigstellung dieser Bereiche erfolgen abschließend dann noch Straßenbauarbeiten im Bereich der Ortsdurchfahrt (OD) von Martinshöhe.

Für die anstehenden Bauarbeiten, bei denen ein Teil des vorhandenen Straßenbelages erneuert wird, sind in Abhängigkeit von der Witterung insgesamt 16 Kalenderwochen vorgesehen; davon sind etwa drei Kalenderwochen für den Einbau der neuen Fahrbahndecke im Bereich der Ortsdurchfahrt Martinshöhe geplant.

Aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit können diese Arbeiten nur unter Einrichtung einer Vollsperrung durchgeführt werden.

Für die Maßnahme wird die nachstehende Umleitung ausgeschildert:

Von Martinshöhe über die L466 und die L467 nach Wiesbach und zurück zur L465 nach Rosenkopf. Von Rosenkopf aus ist Lambsborn vom dortigen Kreisverkehr über die L463 nach Bechhofen und weiter über die K65/K74 erreichbar. Die Verkehrsführung gilt gleichermaßen auch in umgekehrter Fahrtrichtung.

Die Sanierungsarbeiten entlang der L465 verteilen sich auf einer Länge von etwa 4 km und auf der L464 auf ca. 1 km. Die Gesamtmaßnahme kostet inklusive der Verkehrssicherungsleistungen rund 1.900.000 Euro.

Der LBM Kaiserslautern bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die betroffenen Bürger der näheren Umgebung, um Verständnis für die Notwendigkeit der Bauarbeiten und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen.