gem. § 46 Abs. 5 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Entscheidung zum Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau macht hiermit im Auftrag und im Namen der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau die Entscheidung des Ortsgemeinderates vom 12.05.2023 gem. § 46 Abs. 5 S. 2 EnWG bekannt, mit der Stadtwerke Homburg GmbH einen Gaskonzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem 30.05.2023 abzuschließen.
Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hatte das Auslaufen des vorherigen Konzessionsvertrages sowie eine beabsichtigte Neuvergabe am 25.05.2021 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und ein entsprechendes Auswahlverfahren eingeleitet. Hierauf bekundeten vier Unternehmen ihr Interesse an einem Neuabschluss, wovon zwei Unternehmen ihre Interessenbekundung später zurückgenommen haben.
Die Auswahlentscheidung zwischen den beiden verbleibenden und grundsätzlich geeigneten Bewerbern wurde im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens auf Grundlage von Auswahlkriterien getroffen, die vorrangig auf das Erfüllen der Ziele des § 1 EnWG abstellen. Das ausgewählte Angebot erfüllte die Anforderungen der Auswahlkriterien in größerem Maße als das Konkurrenzangebot. Dies war unter anderem im Hinblick auf Kriterien mit Bezug auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit der Fall.
Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau verknüpft mit der Entscheidung zu Gunsten der Stadtwerke Homburg GmbH die Erwartung, dass das Unternehmen einen Gasnetzbetrieb unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Versorgungssicherheit, der Verbraucherfreundlichkeit, der Effizienz und Preisgünstigkeit sowie der umweltverträglichen Versorgung gewährleistet.
Bruchmühlbach-Miesau, den 1. Juni 2023
Erik Emich, Bürgermeister