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Amtsblatt der VG Bruchmühlbach-Miesau
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Bericht über die Sitzung

des Ortsgemeinderates Bruchmühlbach-Miesau am 28.05.2024

Der Rat stimmt der, durch das Ingenieurbüro Kohns Plan GmbH vorgestellten Vorplanung zum Ausbau der Gemeindestraße „Flachsäckerstraße mit Stand 10.04.204 zu und erteilte die Freigabe zur Erstellung der Entwurfsplanung. Auf Grundlage dieser Entwurfsplanung beantragt die Ortsgemeinde eine Förderung des Eigenanteils der Baumaßnahme verbunden mit dem förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn.

Der Ortsgemeinderat stimmte dem vorliegenden Standortkonzept zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der Gemarkung Bruchmühlbach-Miesau zu. Der Schutzabstand zum Siedlungsbereich sowie zu Aussiedlerhöfen wurde auf 200 m festgelegt und die Größe der zusammenhängenden Flächen auf 5 Hektar. Moorflächen werden nicht zur Verfügung gestellt.

Mit den Vermessungsleistungen der Schlussvermessung im Rahmen des Teilausbaus der Gemeindestraße „Eichenhübel“ wurde vom Rat das Vermessungsbüro Leo Littig aus Pirmasens für brutto rund 25.500 Euro beauftragt.

Den Auftrag zur Änderung des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell“ vergab das Gremium für brutto 6.545 Euro an das Büro KernPlan aus Illingen.

Ein Grundstück soll im Bebauungsplan als Bauplatz ausgewiesen werden, vier weitere Grundstücke als private Grünflächen.

Die Ortsgemeinde sieht derzeit von einem Grunderwerb der nördlich vom Bahnhaltepunkt gelegenen Fläche und dem Umbau dieser ab. Die südlich vom Bahnhaltepunkt gelegene Fläche, welche bereits Eigentum der Ortsgemeinde ist, soll weiterhin zu einer Park + Ride Anlage umgebaut werden. Der Förderantrag ist entsprechend zu modifizieren und erneut durch die Verbandsgemeindeverwaltung beim Zuwendungsgeber, dem Landesbetrieb Mobilität, einzureichen.

Zu gegebener Zeit sollen die erforderlichen Mittel im Haushalt veranschlagt werden.

Das Gremium stimmte der Annahme einer Sachspende des Fördervereins Kita Eichenhübel im Wert von 116,44 Euro für Ostergeschenke der Kinder in der Kindertagesstätte Eichenhübel zu.

Der Rat versagte das Einvernehmen der Gemeinde zur planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Zweifamilienhauses auf einem Grundstück in der Mühlstraße und erteilte das Einvernehmen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung eines Bungalows in zweiter Reihe auf einem Grundstück in der Elschbacher Straße.

Der Ortsgemeinderat stimmte der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pfühläcker-Zwerchfeld“ hinsichtlich der Einfriedung von Eckgrundstücken zu. Es wird gestattet bei Grundstücken, welche mit zwei Grundstückgrenzen an die öffentliche Verkehrsfläche grenzen, eine Einfriedung in Höhe von bis zu 2 Meter für den als Garten genutzten Bereich zu errichten. Für den Bereich des Vorgartens bleibt die Festsetzung der Höhe der Einfriedung bei 1,20 Meter. Als Einfriedung sind Holz- und Metallzäune zulässig.

Bei einer künftigen Fortschreibung des Bebauungsplanes ist die entsprechend zu berücksichtigen.

Das Gremium stimmte dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages sowie der Auflösung eines Gartenpachtvertrages zu und beschloss Änderungen betreffend einer Bauverpflichtung.

Bruchmühlbach-Miesau, den 29.05.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

Christian Hirsch, Bürgermeister